Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2008

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der PSS – Professional Sales Services (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

3. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Dienstleistungen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss. Angebote, Aufträge und alle Ergänzungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Annahmeerklärungen und Auftragserteilungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

§ 3 Dienstleistung

1. Es geltend die Leistungen als vertraglich vereinbart, welche sich aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, insbesondere aus dem Angebot und der sich daraus ergebenden Auftragsbestätigung und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ergeben.

2. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist Inhaber der Adressdaten. Er ist für die Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zu bearbeitenden Adressen verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, d. h. wenigstens eine Woche vor Projektstart bzw. vor Beginn der Kampagne und bei Änderung während der Projektlaufzeit unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zu Verfügung zu stellen.

(3) Der Auftraggeber überprüft eigenständig bzw. lässt überprüfen und versichert ausdrücklich, dass die dem Auftragnehmer im Rahmen des Dienstvertrages zu Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen rechtmäßig erfasst, erhoben und dem Auftragnehmer zu Verfügung gestellt hat unter Verwendung derselben im Rahmen des Dienstvertrages keine rechtlichen, insbesondere keine urheber-, datenschutz-, wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtliche Bedenken und Hindernisse entgegenstehen.

Insoweit stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Adressaten von Kontaktaktionen, frei.

(4) Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich. Die Schriftform ist auch bei einer Übersendung durch E-Mail gewahrt, sofern der Eingang der E-Mail durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätig wurde.

(5) Der Auftraggeber unterweist die Mitarbeiter des Auftragnehmers in allen Fragen seiner Unternehmens-/Produktphilosophie und vermittelt das erforderliche Fachwissen. Vor jeder neuen Kampagne hat der Auftraggeber die Pflicht, die Mitarbeiter mittels Briefing und Übergabe notwendiger Unterlagen mindestens drei Arbeitstage vor Aktionsbeginn gründlich vorzubreiten.

(6) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Arbeitsergebnisse feststellt. Zweifel an Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensätze und Unterlagen oder Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit bzw. gegen die Rechtmäßigkeit der Verwendung bestehen.

Für die Festlegung des Zeitpunkts des Beginns sowie der Dauer einer Telefonmarketingaktion ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber trägt allein das Risiko eines Desinteresses der von ihm selbst gewählten Zielgruppe an seinem Produkt bzw. seiner Dienstleistung, das Risiko eines falschen Zeitpunktes u. ä.

(7) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer, seiner Ansprechpartner inklusive Möglichkeiten der Erreichbarkeit und seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen, sofern diese Daten vertraglich erforderlich sind.

3. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Auftragsgegenstand ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Ein Erfolg wird nicht zugesagt.

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Durchführung der Aufträge nach ihrem Ermessen ausreichend Mitarbeiter vorzuhalten und einzusetzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern zur Umsetzung der Kampagnen, es sei denn, es gibt eine anders lautende vertragliche Vereinbarung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während des vereinbarten Kampagnenzeitraums genügend qualifiziertes Personal vorzuhalten und während der Durchführung Sorge zu tragen und dabei die Einhaltung von Vorgaben des Auftraggebers im Rahmen der laufenden Kampagnen regelmäßig zu überwachen.

(3) Die dem Auftragnehmer von Anrufern oder Kontaktierten mitgeteilten Informationen werden nicht durch Sprachaufzeichnungsgeräte dokumentiert. Die Informationen werden ausschließlich schriftlich bzw. im Rahmen der EDV gemäß vertraglicher Vereinbarung erfasst und dem Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Medien zu Verfügung gestellt.

(4) Der Auftragnehmer darf den Auftrag bei Notwendigkeit ganz oder teilweise an Dritte vergeben.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich Trainings, Coachings und Fortbildungen zu dokumentieren. Auswertungen der einzelnen Teilnehmer fallen unter das Datenschutzgesetz und werden streng vertraulich behandelt.

(6) Konsultative Aufgaben werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der beruflichen Ausbildung erfüllt. Etwaige Haftungsansprüche aus daraus erfolgtem Handeln des Auftraggebers gibt es nicht.

(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei persönlichem Auftreten aller im Projekt beteiligten Mitarbeiter, im Namen des Auftraggebers aufzutreten und dessen Interessen zu wahren.

(8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den mit dem Auftraggeber besprochenen und vertraglich vereinbarten Projektverlauf schriftlich zu fixieren und zu dokumentieren.

Dabei verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber über den Kampagnenverlauf innerhalb vereinbarter Zeitintervalle in vereinbarter Art und Weise Reports zu liefern und den Projektverlauf für den Auftraggeber transparent zu gestalten.

(9) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages ausschließlich solche Mitarbeiter einzusetzen, die bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden § 5 Abs. 1 Satz 2 BDSG.

(10) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Rückgabe aller Aktionsbezogenen Daten und Unterlagen nach Beendigung der Kampagne sowie zur dauerhaften Geheimhaltung Firmenbezogener Informationen. Die im Rahmen der Kampagne gespeicherten Daten werden von allen infrage kommenden Datenträgern gelöscht. Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vom Auftraggeber gelieferten Rohdaten und an den durch die Kampagne gewonnen verifizierten und qualifizierten Daten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu.

§ 4 Vertragsdauer/Kündigung

1. Soweit die Parteien vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

2. Ist die Dauer des Vertragsverhältnisses ausdrücklich bestimmt, ist die ordentliche Kündigung während der vertraglichen Laufzeit ausgeschlossen.

3. Beide Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu.

Ein außerordentlicher Grund welcher zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

(1) Der Auftragnehmer ist insbesondere zur Kündigung berechtigt,

– wenn der Auftraggeber mit der Annahme der vertraglichen Vereinbarungen und angebotenen Leistungen in Verzug gerät.

– bei Zahlungsverzug des Auftraggebers
– bei Verletzung vereinbarter Mitwirkungspflichten

Für den Fall der fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer werden die bis dahin erbrachten Leistungen vertragsgemäß abgerechnet.

Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % der dann noch offenen Auftragssumme ohne Nachweis als Entschädigung zu fordern.

(2) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung für den Auftraggeber liegt insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragsnehmers, insbesondere bei Verletzung von Datenschutzpflichten vor.

(3) § 628 Abs. 1 BGB wird abbedungen, stattdessen werden die Rechtsfolgen gem. § 649 BGB als verbindlich vereinbart.

(4) Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

§ 5 Haftung, Aufrechnungsverbot

1. Der Auftragnehmer haftet generell nicht für Schäden, die aufgrund unterbliebener oder fehlerhafter Eingabe von Informationen eintreten, es sei denn, die fehlerhafte Eingabe erfolgte grob fahrlässig oder vorsätzlich.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Daten- und Geheimhaltungspflichten durch ihre Mitarbeiter eintreten, soweit die Mitarbeiter ordnungsgemäß nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden und eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet haben.

3. Die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden des Auftraggebers, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge oder Datenverlust wird für die Fälle leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei dem Auftraggeber zurechenbaren Körper – und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftraggeber zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.

4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter, insbesondere Netzbetreiber, Softwarehersteller u. ä. nicht ordnungsgemäß leisten bzw. liefern, insbesondere wenn gelieferte Hard- und Software oder Netzdienstleistungen rechtzeitiger bzw. ordnungsgemäßer Vertragserfüllung entgegenstehen.

5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Richtigkeit und Wahrhaftigkeit von Daten, Auskünften und Produktinformationen, die in der Verantwortung des Auftraggebers liegen. Insoweit stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter umfassend frei.

Bei Streik, Aussperrung, behördlicher Verfügung, höhere Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenen Ereignissen, kann der Auftragnehmer seine Dienstleistungen entsprechend der Erforderlichkeit verhältnismäßig anpassen, an Dritte weitergeben oder unterbrechen.

6. Der Auftraggeber kann gegenüber dem Auftragnehmer nur mit von diesen ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

§ 6 Vergütung, Verjährung

1. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung angebotenen Preise. Alle Budgetpositionen werden bei Vertragsschluss schriftlich fixiert und von beiden Seiten verbindlich akzeptiert.

2. In Absprache mit dem Auftraggeber können einzelne Aktionen auch nachberechnet werden, um die Erfolgsquote zu erhöhen oder um nach Infoversand nachfassen zu können.

Weitergehendes Projektmanagement, welches über den im Projektbudget festgelegten Aufwand hinausgeht (z. B. Nachschulung, Aktionsänderungen, weitere Statistiken, Veränderungen innerhalb des Datenpools, etc.) wird nach Stundensätzen in Rechnung oder gesonderter Vereinbarung gestellt. Die geltenden Stundensätze ergeben sich aus der Preisliste bzw. den Individualvereinbarungen im Vertrag. Zusatzleistungen, die nicht in die vertraglichen Budgetkalkulationen eingeflossen sind, können vom Auftragsnehmer in jedem Fall aufwandsbezogen zusätzlich berechnet werden.

3. Die in den Angeboten ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

4. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Beginn der Kampagne. Das monatliche Fixbudget ist am Monatsanfang, spätestens bis zum 5. eines Monats fällig.

Bei Zahlungsverzug steht es dem Auftragnehmer frei, die Kampagne bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen bzw. nach § 4 Ziffer 3 (4) dieser AGB´s zu kündigen.

5. In Rechnung gestellte Vergütungen für Leistungen außerhalb des monatlichen Fixbudgets sind mit Rechnungsstellung sofort fällig.

6. Die Ansprüche des Auftragnehmers auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

§ 7 Rücktritt

Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn sind 50%, bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn 75%, danach 100% des ursprünglichen Auftragswertes fällig. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt per E-Mail, auf dem Postwege oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn der Auftrag zeitlich verschoben wird.

§ 8 Anwendbares Recht

Sämtliche mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Deutschem Recht.

§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

§ 10 Salvatoresche Klausel

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen:

1. Sollten einzelne Bestimmungen abgeschlossener Verträge oder Zusatzvereinbarungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der jeweiligen Abreden nicht.

Auftraggeber und Auftragnehmer werden unwirksame oder nichtige Bestimmungen im beiderseitigen Einvernehmen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelung in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.

2. Sollten Bestimmungen oder Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.